Ö-Normen



Allgemeine Richtwerte

Menschen mit Behinderungen und auch Menschen mit einer nur vorübergehenden körperlichen Beeinträchtigung haben meist einen größeren Platzbedarf.

Alle Bedienungsvorrichtungen (Schalter, Taster, Toilettenspülung, Briefeinwurfschlitze, Geldautomaten, Notrufschalter etc.) müssen auch bei eingeschränkter Greiffähigkeit einfach benutzbar sein.

Die ideale Höhe dafür beträgt circa 85 cm über dem Boden.

Gleichzeitig sollte der seitliche Abstand zur angrenzenden Wand eine Entfernung von zumindest 50 cm aufweisen.

Für sehbehinderte oder blinde Menschen sollen taktile (d.h. tastbare) oder akustische Maßnahmen das Wahrnehmen der Information ermöglichen.

Die Bewegungsfläche (das ist jene Fläche, die frei zur Verfügung stehen soll) muss mindestens 150 cm breit und 150 cm tief sein.

Dieser Raum ist nach dem Mindestplatzbedarf von Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bemessen
.

Bewegungsflächen können sich überschneiden.

So können beispielsweise in einem Raum gleichzeitig ein WC und ein Waschbecken angebracht sein.

Beide Bedienungseinrichtungen sind jedoch von einer Bewegungsfläche aus benutzbar.

Allerdings darf bei öffentlichen Anlagen und Gebäuden kein Verkehrsweg (z.B. Gänge, Radwege) die minimale Bewegungsfläche beeinträchtigen

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HINWEIS

Da die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer zum Teil stark voneinander abweichen, sind die Normen auch unterschiedlich stark berücksichtigt.
Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sind bei dem jeweiligen Amt der Landesregierung bzw. den zuständigen Behörden und Beratungsstellen in Erfahrung zu bringen.

Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen

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Allgemeines

Gehbehinderte

Durchgangsbreiten

  • Stock: > 70 cm
  • Krücke: > 90 cm
  • Mehrpunktgehstock: > 100 cm
  • bei Türen mind. 80cm
 
 Rollstuhlfahrer

Standardmaß für Rollstuhl

  • Länge / Breite / Höhe: 120 / 70 / 80-95 cm

Durchfahrbreiten: > 100 cm

  • bei Türen mind. 80cm

Greifhöhen

  • nach unten/nach oben: 40 / 130 cm

Wendefläche

  • Kreisdurchmesser: 150 cm

Unterfahrbarkeit

  • Höhe (Fuß/Knie): 30/70 cm
  • Tiefe (Fuß/Knie): 20/60 cm
 

 

Sehbehinderte

  • stark kontrastierende visuelle Informationen, Schriftinformation lt. ÖNORM A 3012

Blinde

Orientierung

  • taktile (mit Blindenstock, Hand oder Fuß ertastbare) Bodenwarn- und Leiteinrichtungen
  • unerwartete Hindernisse taktil kennzeichnen

Information

  • taktil und akustisch wahrnehmbar

 

Schwerhörige/Gehörlose

  • akustische Informationen visuell umsetzen

Euroschlüssel

  •  Anlagen für behinderte Menschen, die verschlossen werden müssen, sollen mit dieser europaweit genormten Schließtechnik ausgestattet werden (Dom Sicherheitstechnik G.m.b.H.)

Gehsteige

Breite: > 150 cm

  • mind. 120 cm
  • Durchgangsbreite bei Einschränkungen mind. 90 cm
  • Länge der Einschränkung auf b < 120 cm max. 100 cm

Längsgefälle (Rampen)…………. < 6 %

  • Gefälle > 6 %: griffige Oberflächen
  • Gefälle > 10 %: Handlauf erforderlich

Quergefälle: < 2 %

  • Seitliche Abgrenzung
  • Niveausprung: > 3 cm
  • Abgrenzung zu Radwegen besonders wichtig
  • wenn nicht möglich: optische und taktile Abgrenzung

Fussgängerübergänge

Höhenunterschied

  • Gehsteig-Fahrbahn: 3 cm
  • Maximum für Rollstuhlfahrer, Minimum für Blinde

Absenkungen

  • Quergefälle: < 6 %
  • Längsgefälle: < 6 %
  • Breite: > 150 cm
  • verbleibende Gehsteigbreite mind. 100 cm

Fahrbahnteiler

  • auf Fahrbahnniveau
  • Länge: > 150 cm
  • Anfang und Ende taktile Kennzeichnung: b > 60 cm

Verkehrslichtanlagen

  • zusätzliches akustisches Signal (Blindenampel)
  • Höhe des Tasters 80 – 110 cm
 


Rampen

Breite: > 150 cm

  • Belag: griffig
  • Wendelrampen vermeiden
  • Beginn und Ende von Rampen farblich und taktil kennzeichnen

 

Längsgefälle: < 6 %

  • bei Gefälle > 6 %: wenn nicht überdacht oder beheizt andere Aufstiegshilfen
  • bei Gefälle > 6 %: horizontale Zwischenpodeste;

 

Quergefälle

  • Horizontale Bewegungsflächen: l > 120 cm
  • am Anfang und Ende von Rampen
  • bei Richtungsänderungungen von mehr als 45 Grad

 

Handläufe

  • 40 cm über Anfang und Ende der Rampe hinaus
  • bei Gefälle > 6 %: beidseitig in Höhen von 75 UND 90 cm

Absturzsicherung

  • bei Niveaudifferenz zur Umgebung > 10 cm
 

 Parkplätze

 Anzahl

  • Anlage mit mehr als 5 Stellplätzen mind. einer behindertengerecht
  • je weitere 50 Stellplätze mind. einer behindertengerecht

 Lage

  • stufenlos zum Gehsteig
  • in Eingangsnähe
  • stufenlos zu behindertengerechtem Eingang oder Aufzug
  • Parkplatz und Zugang zum Gebäude möglichst überdacht
  • Gefälle: 0%

 Anordnung

  • schräg oder rechtwinkelig zur Fahrbahn bevorzugen

Breite: > 350 cm

  • bei mehreren Behindertenparkplätzen nebeneinander gemeinsame Ausstiegsfläche b > 120 cm möglich


Türen

 Haupteingang: stufenlos erreichbar

  • mind. ein Eingang oder Aufzug stufenlos erreichbar
  • in Windfängen fester Bodenbelag, keine hohen, weichen Bürstenbeläge

 Türbreite: > 85 cm

  • bei zweiflügeligen Türen Gehflügelbreite mind
    . 80 cm
  • Breite von einzelnen Türflügeln max. 100 cm
  • bei Türflügeln breiter als 85 cm durchgehender horizontaler Türgriff
  • Türschwelle: 0 cm
  • Bewegungsfläche
  • Tiefe beidseitig: > 120 cm
  • Aufgehseite von Drehflügeltüren: a+b = 130 cm
  • b < 50 cm, a > 120 cm
  • Maße besonders bei Windfängen, Schleusen und Liften mit Drehflügeltüren beachten

 Türarten

  • Drehtüren und Drehkreuze umfahrbar
  • Glastüren optisch kontrastierend markieren


 Gänge

 Breite: > 120 cm

  • Bewegungsflächen vor Türen und Liften mit Drehflügeltüren beachten

Niveauunterschiede: stufenlos

  • wenn keine Rampen möglich andere Aufstiegshilfen

 Stiegen

  • Hauptstiegen geradläufig
  • Podest nach max

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    . 16 Stufen

  • Belag: gleitsicher

Breite: > 120 cm

  • Einengung durch Handläufe max. 20 cm

Handläufe: h = 90 cm

  • beidseitig
  • gut umfaßbar, Wandabstand 5 cm
  • bei Hauptstiegen zweiter Handlauf h = 75 cm
  • 40 cm über Anfang und Ende hinaus, über Podeste durchlaufend

Stufen

  • Höhe < 16 cm
  • Tiefe > 30 cm
  • volles Profil, Kanten genau 90 Grad
  • erste und letzte Stufe farblich kontrastierend markieren, taktiles Aufmerksamkeitsfeld


Aufzüge

  • Türbreite: > 90 cm

Fahrkorb

  • Breite: > 110 cm
  • Tiefe: > 140 cm
  • Haltestange: h = 90 cm
  • im Bereich der Bedienelemente

 Bewegungsfläche vor dem Aufzug

  • Tiefe: > 150 cm
  • Abstand des gegenüber dem Aufzug abwärtsführenden Stiegenlauf: > 150 cm

 Bedienungselemente: h < 85 – 100 cm

  • Abstand von Raumecken mind. 40 cm
  • farblich kontrastierend und taktil kennzeichnen
  • akustische Signale

 Aufstiegshilfen Baubewilligung

  • Hebeplattformen, Hebebühnen, Treppenlifte
  • Abnahme durch den TÜV oder beeideten Sachverschständigen

WC

 Türbreite: > 85 cm

  • mind. 80 cm
  • Schlagrichtung nach außen

 Raumgröße

  • Breite: > 220 cm
  • Tiefe: > 215 cm
  • bei Mindestmaß WC nur einseitig anfahrbar
  • Mindestmaß für Umbauten: 155 x 155 cm, kein Wendebereich möglich
  • Vorraum kann generell entfallen

Ausstattung: lt. ÖNORM

 

Betreutes Wohnen – Anforderungen an Dienstleistungen für ältere Menschen im Rahmen der Wohnform Betreutes Wohnen

>>>ÖNORM CEN/TS 16118: 2012 05 01 Downloadmöglichkeit<<<